Batteriegesetz

Hinweis nach Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akku's sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akku's nach Gebrauch zurückzugeben. Als Endverbraucher können Sie Altbatterien und Akku's aus unserem Sortiment auch in unserer Verkaufsstelle bzw. unserem Versandlager unentgeltlich zurückgeben oder an uns zurückschicken. Sie können die alten Akku's und Batterien auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben.
Bei dem Batteriegesetz handelt es sich um die Umsetzung der Batterierichtlinie in nationales Recht. Kernstück des Gesetzes ist die Bestimmung über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Es schreibt unter anderem verbindliche Rücknahmequoten und Grenzwerte für den Einsatz von Cadnium, Blei und Quecksilber vor und verpflichtet die am deutschen Markt beteiligten Hersteller und Importeure, sich bei einem nationalen Herstellerregister anzumelden, damit sie weiterhin Batterien und Akkumulatoren in Verkehr bringen dürfen.
Die Rücknahme- und Verwertungspflicht stellen die Hersteller von Gerätebatterien dadurch sicher, dass sie sich an einem gemeinsamen, nicht gewinnorientierten und flächendeckenden Rücknahmensystem für Geräte-Altbatterien (Gemeinsames Rücknahmesystem) beteiligen.
Zudem sind die Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, Batterien und Akku's mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne zu kennzeichnen und gegenüber dem Umweltbundesamt anzugeben, wie viele Batterien oder Akku's im jeweiligen Vormonat verkauft worden sind.

Batterien und Akku's sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne und dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes den sie enthalten, gekennzeichnet. Dabei sind Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, mir den chemischen Zeichen der Metalle (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb"  für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet.

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

 

 

  1. Cd" steht für Cadmium.

  2. Hg" steht für Quecksilber.

  3. Pb" steht für Blei.


 

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